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Gewerbesteuerrückstellung: Trotz Abzugsverbot bilden und Betriebsvermögen mindern!
Die Gewerbesteuer und darauf entfallende Nebenleistungen dürfen nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Ungeachtet dieses Verbots lässt die Finanzverwaltung die Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zu. Die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer erreicht sie in diesem Fall dadurch, dass der steuerpflichtige Gewinn außerhalb der Bilanz wieder um die in der Bilanz abgezogene Rückstellung erhöht wird. Obwohl diese Verfahrensweise auf den ersten Blick keine Vorteile bringt, kann sie durchaus einen positiven Aspekt haben:
Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen setzt voraus, dass das maßgebliche Betriebsvermögen bei Unternehmern, die eine Steuerbilanz erstellen, den Betrag von zurzeit 335.000 EUR nicht überschreitet. Die Gewerbesteuerrückstellung mindert insoweit das maßgebliche Betriebsvermögen. Daran ändert die außerbilanzielle Gewinnerhöhung nichts.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |