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Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt

Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie neuer Gebäude nach dem Investitionszulagengesetz nur begünstigt, wenn sie zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören. Ein solches Erstinvestitionsvorhaben kann sowohl eine Vielzahl von einzelnen Investitionen als auch nur eine einzelne Investition umfassen. Ob vergleichbare Wirtschaftsgüter bereits im Betrieb vorhanden sind, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass es sich bei der Erstinvestition um die

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
  • grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte handelt.

Den Antrag auf Investitionszulage müssen Sie beim zuständigen Finanzamt nach amtlichem Vordruck stellen und eigenhändig unterschreiben. Die Investitionen, für die eine Investitionszulage beansprucht wird, müssen dabei genau bezeichnet werden, um die Nachprüfbarkeit sicherzustellen. Im Antrag für das Anfangsjahr des Erstinvestitionsvorhabens müssen nicht zwingend alle Einzelinvestitionen genau bezeichnet werden. Auch nach Antragstellung können Sie als Anspruchsberechtigter Ihre Angaben noch berichtigen, solange noch kein bestandskräftiger Bescheid erteilt wurde.

Hinweis: Bei größeren Investitionen ist es ratsam, Investitionszulagen möglichst frühzeitig zu beantragen und die steuerrechtlichen Auswirkungen der geplanten Investition bereits im Vorfeld gemeinsam mit Ihrem Steuerberater sorgfältig zu untersuchen.

Information für: Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: übrige Steuerarten

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