Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden

Sind Sie Unternehmer, wissen Sie, dass betriebliche Schuldzinsen zum Teil nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind: nämlich dann, wenn Sie sogenannte Überentnahmen getätigt, also mehr als die Summe aus Gewinn und Einlagen des entsprechenden Wirtschaftsjahres aus dem Unternehmen entnommen haben.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat entschieden, dass Sie diese Kürzung des Betriebsausgabenabzugs nicht verhindern können, indem Sie Ihrem betrieblichen Bankkonto kurz vor Ende eines Wirtschaftsjahres fremdfinanzierte Geldmittel zuführen, die Sie kurz nach Jahresende wieder auf ein Privatkonto transferieren. Wenn ohne die Zuführungen Überentnahmen vorlägen, sieht das FG diese Vorgehensweise als rechtsmissbräuchlich an. Zwar sei ein Unternehmer in seinem Recht, jederzeit Einlagen oder Entnahmen zu tätigen, grundsätzlich unbeschränkt. Im Streitfall sei jedoch kein vernünftiger wirtschaftlicher oder sonstwie beachtlicher außersteuerlicher Grund dafür ersichtlich gewesen, dem betrieblichen Konto für wenige Tage Mittel zuzuführen, welche durch eine Überziehung des privaten Girokontos finanziert wurden.

Hinweis: Falls Sie kurz vor Ende eines Wirtschaftjahres große fremdfinanzierte Einlagen tätigen, sollten Sie dem Finanzamt gute außersteuerliche Gründe nennen können. Andernfalls wird das Finanzamt die geltend gemachten Schuldzinsen um 6 % der Überentnahme - höchstens um den Betrag der Schuldzinsen abzüglich 2.050 EUR - kürzen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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