Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an

Rückstellungen in der Steuerbilanz mindern im Vorgriff auf eine künftige Verpflichtung den steuerlichen Gewinn. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs darf ein Autohändler für die Rückkaufverpflichtung zum verbindlich festgesetzten Preis, die er beim Verkauf eines Neuwagens eingegangen ist, eine entsprechende Rückstellung bilden.

Allerdings folgt die Finanzverwaltung dieser Auffassung nicht. Ihrer Meinung nach kann solch eine Rückstellung nicht berücksichtigt werden, weil der Belastung aus der Rückkaufverpflichtung ein wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht, der sich aus dem Anspruch auf Übertragung des betroffenen Fahrzeugs ergibt.

Hinweis: Es bleibt abzuwarten, welche Meinung sich letztlich durchsetzen wird. Die ablehnende Haltung der Verwaltung sollten Sie so jedenfalls nicht akzeptieren und gegen eine entsprechende Steuerfestsetzung Einspruch einlegen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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