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Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an
Rückstellungen in der Steuerbilanz mindern im Vorgriff auf eine künftige Verpflichtung den steuerlichen Gewinn. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs darf ein Autohändler für die Rückkaufverpflichtung zum verbindlich festgesetzten Preis, die er beim Verkauf eines Neuwagens eingegangen ist, eine entsprechende Rückstellung bilden.
Allerdings folgt die Finanzverwaltung dieser Auffassung nicht. Ihrer Meinung nach kann solch eine Rückstellung nicht berücksichtigt werden, weil der Belastung aus der Rückkaufverpflichtung ein wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht, der sich aus dem Anspruch auf Übertragung des betroffenen Fahrzeugs ergibt.
Hinweis: Es bleibt abzuwarten, welche Meinung sich letztlich durchsetzen wird. Die ablehnende Haltung der Verwaltung sollten Sie so jedenfalls nicht akzeptieren und gegen eine entsprechende Steuerfestsetzung Einspruch einlegen.
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zum Thema: | Einkommensteuer |