Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen?

Nutzen Sie ein Leasingfahrzeug sowohl betrieblich als auch zu privaten Zwecken? Dann spielt der Umfang der betrieblichen bzw. der privaten Nutzung eine wesentliche Rolle für die Einkommensbesteuerung.

Wird ein Fahrzeug nur in geringem Umfang betrieblich genutzt, ordnet es das Finanzamt dem Privatvermögen zu. Lediglich der nachgewiesene betriebliche Nutzungsanteil wird dann als Betriebsausgaben berücksichtigt. Vorteilhafter ist die Zuordnung des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen, weil das Finanzamt dabei zunächst alle Aufwendungen inklusive der Leasingraten als Betriebsausgaben erfasst. Der private Nutzungsanteil wird dann entweder auf Basis eines Fahrtenbuchs oder nach der sogenannten 1%-Regelung (Formel: 1 % des Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung x Anzahl der Nutzungsmonate) ermittelt.

Mit der Frage, ob das Leasingfahrzeug eines Zahnarztes dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann, hat sich das Finanzgericht Köln (FG) befasst. Es hat entschieden, dass der Arzt für das Fahrzeug den vollen Betriebsausgabenabzug erhält, obwohl er es nur zu 30 % betrieblich nutzt, und dass er die Privatnutzung nach der 1%-Regelung zu versteuern hat. Wegen der zu 30 % betrieblichen Nutzung ordnete das FG das Fahrzeug dem gewillkürten Betriebsvermögen zu. Gewillkürtes Betriebsvermögen liegt bei einer betrieblichen Nutzung von 10 % bis 50 % vor, wenn

  • die Leasing- und Verbrauchskosten laufend und zeitnah als betriebliche Aufwendungen gebucht werden und
  • das Kfz im Leasingvertrag als Geschäftsfahrzeug bezeichnet wird.

Hinweis: Seit 2006 kann aufgrund einer Gesetzesänderung die Privatnutzung nur noch dann nach der 1%-Regelung besteuert werden, wenn die betriebliche Nutzung über 50 % liegt.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.