Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf!

Ausfuhrlieferungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt aber nur, wenn der leistende Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittlandsgebiet (das sind Staaten außerhalb der EU) befördert oder versendet. Die Finanzbehörde kontrolliert die Voraussetzungen der Steuerbefreiung regelmäßig bei Umsatzsteuersonderprüfungen.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs darf die Finanzverwaltung die gesetzlichen Anforderungen an den Belegnachweis für Ausfuhrlieferungen nicht durch Voraussetzungen verschärfen, die weder ausdrücklich im Umsatzsteuergesetz noch in der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung geregelt sind. Die Voraussetzungen seien dort nämlich abschließend aufgeführt. Insbesondere muss der leistende Unternehmer die Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelnden Beauftragten nicht belegmäßig nachweisen. Gleichwohl unterliegt der Belegnachweis der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung, bei der diese entscheiden muss, ob eine vom Vertreter des Abnehmers behauptete Bevollmächtigung tatsächlich besteht.

Hinweis: Als leistender Unternehmer sollten Sie Aufzeichnungen möglichst sorgfältig anfertigen, um den Belegnachweis für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung erbringen zu können. Je besser die Dokumentation, desto größer ist die Chance, dass die Steuerbefreiung trotz geringer formeller Mängel, die bei einer Umsatzsteuersonderprüfung gegebenenfalls ans Licht kommen, nicht beanstandet wird.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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