Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit

Tätigen Sie im Rahmen einer sogenannten "Geschäftsveräußerung im Ganzen" Umsätze an einen anderen Unternehmer, unterliegen diese nicht der Umsatzsteuer und sind in Ihrer Umsatzsteuererklärung als nichtsteuerbarer Vorgang zu erfassen. Voraussetzung für die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist, dass Sie die wesentlichen Betriebsgrundlagen auf einen Erwerber übertragen.

Bereits in der Vergangenheit hatte der Bundesfinanzhof (BFH) geklärt, dass die Übertragung eines Geschäftshauses unter Fortsetzung der bestehenden Mietverträge eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt. Dagegen hatte er die Übertragung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks nicht als Geschäftsveräußerung im Ganzen beurteilt.

Nunmehr entschied der BFH, dass eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen auch dann vorliegt, wenn die bestehenden Mietverträge nur teilweise übernommen werden und ein nicht unwesentlicher Teil der Gesamtnutzfläche vermietet oder verpachtet ist (Vermietungsquote im zugrundeliegenden Streitfall: 37 %). Bei den nicht vermieteten oder verpachteten Flächen ist auf die Fortsetzung der bisherigen Vermietungsabsicht abzustellen.

Hinweis: Sie sollten darauf achten, dass im Fall einer Geschäftsveräußerung im Ganzen keine Umsatzsteuer im Kaufvertrag ausgewiesen wird, da Sie den Umsatzsteuerbetrag andernfalls schulden. Bestehen Zweifel, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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