Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten?

Sofern Sie als Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen, können Sie die in Rechnungen gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die andere Unternehmer für Ihr Unternehmen erbracht haben, als Vorsteuerbeträge abziehen. Hinsichtlich eines erworbenen Gegenstands (z.B. eines Gebäudes), den Sie sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch nutzen, haben Sie ein Wahlrecht: Sie können ihn insgesamt Ihrem Unternehmen zuordnen, ihn in vollem Umfang in Ihrem Privatvermögen belassen oder ihn nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in Ihr Unternehmen einbeziehen.

Belassen Sie den Gegenstand ganz im Privatvermögen, entziehen Sie ihn vollständig dem Mehrwertsteuersystem. Ordnen Sie ihn hingegen insgesamt Ihrem Unternehmen zu, verwirklichen Sie mit der Verwendung des Gegenstands zu nichtunternehmerischen Zwecken eine sogenannte steuerbare unentgeltliche Wertabgabe, die Umsatzsteuer auslöst.

In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof kürzlich entschieden, dass die partielle Nutzung eines Gebäudes zu privaten Wohnzwecken keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten begründet, wenn die Umsätze aus der unternehmerischen Nutzung steuerfrei sind. Denn dann führt auch die Nutzung zu privaten Wohnzwecken zu keinem besteuerten Umsatz. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass für die Herstellungskosten des Gebäudes insgesamt kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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