Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Erstinvestitionen: Zweifelsfragen zum Investitionszulagengesetz geklärt Periodengerechte Gewinnermittlung: BFH bestätigt Rechnungsabgrenzung bei Zinszuschuss Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest Abnutzbare Wirtschaftsgüter: BFH und Finanzverwaltung einig über Teilwertabschreibung Betriebsausgabenabzug: Überentnahmen können durch kurzfristige Einlagen nicht umgangen werden Rückstellungen in der Steuerbilanz: Verwaltung erkennt Rückkaufverpflichtung von Autohändlern nicht an Private Kfz-Nutzung: Wann gehört ein Leasingfahrzeug zum Betriebsvermögen? Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: BFH zeigt Finanzverwaltung klare Grenze auf! Innergemeinschaftliche Lieferungen: Steuerbefreiung ist trotz fehlender Abholvollmacht möglich Geschäftsveräußerung im Ganzen: Partielle Übernahme der Mietverträge reicht für Steuerfreiheit Untervermittlung von Versicherungen: Umsatzsteuerbefreiung bei Benennung von Kunden gegen Provisionszahlung Gemischtgenutzte Gebäude: Wie beeinflusst die Zuordnung den Vorsteuerabzug für Herstellungskosten? Vorsteuerabzug: BFH schließt Rechnungen für Scheinlieferungen aus Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen: Nachweise müssen auf elektronischem Weg erbracht werden Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend! Herstellerrabatt auf Arzneimittel: Entgeltsminderungen nur in Höhe des Nettobetrags Geerbtes Betriebsvermögen: Zu hohe Entnahmen führen zu Steuernachzahlungen Grunderwerbsteuer: Wann gehören Sanierungskosten zur Bemessungsgrundlage? Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus

Wechsel des Organträgers: Zeitpunkt des Leistungsbezugs für Vorsteuerabzug entscheidend!

Für den Vorsteuerabzug müssen Sie über eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer verfügen. Wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt, werden die Eingangs- und Ausgangsumsätze der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet, weil die Organgesellschaft umsatzsteuerrechtlich nicht als selbständiger Unternehmer berücksichtigt wird.

Wem steht aber bei Beendigung einer Organschaft beim Empfang einer Rechnung der Vorsteuerabzug zu, wenn die bisherige Organgesellschaft die Leistung noch während der Organschaftszeit bezogen hat? Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist der Vorsteuerabzug bei einem Wechsel des Organträgers nicht dem neuen Organträger zuzurechnen, wenn die Anteile an der Organgesellschaft zeitlich nach dem Leistungsbezug, aber noch vor Erhalt der Rechnung veräußert werden. Entscheidend sind nach Auffassung des BFH ausschließlich die Verhältnisse im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Die spätere Rechnungserteilung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf das Vorsteuerabzugsrecht.

Hinweis: Sie sollten bei Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft regelmäßig Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten, um ihn über aktuelle Entwicklungen innerhalb Ihres Unternehmens zeitnah zu informieren. So können notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.