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Investitionszulage: Förderung setzt keine aktive Nutzung voraus
Für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter im Gebiet der neuen Bundesländer und in Berlin gibt es eine Investitionszulage, um dort die Wirtschaftskraft zu stärken sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Die Förderung setzt voraus, dass der Gegenstand anschließend mindestens fünf Jahre in einem Betrieb im Fördergebiet verbleibt - Wirtschaftsgüter müssen also dort eingesetzt werden. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass das Anlagegut während des gesamten Zeitraums von fünf Jahren auch tatsächlich aktiv in der Betriebsstätte im Fördergebiet genutzt wird. Es reicht vielmehr aus, wenn es grundsätzlich einsatzfähig ist.
In einem jetzt entschiedenen Fall hatte ein Selbständiger in Ostdeutschland einen Transporter angeschafft, für den er Investitionszulage erhielt. In der Folgezeit meldete er das Fahrzeug zeitweise aus Kostengründen ab und später wieder an. Das Finanzamt forderte daraufhin die gewährte Investitionszulage zurück. Nach gegenteiliger Ansicht des Finanzgerichts kommt es jedoch allein auf die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zu einem aktiv am Geschäftsleben teilnehmenden Betrieb an, nicht auf die tatsächliche Nutzung. Gefordert ist daher lediglich die Einsatzbereitschaft. Anders läge der Fall, wenn das Kfz nicht aus Kostengründen, sondern wegen technischer Mängel abgemeldet worden wäre.
Hinweis: Die Begünstigung setzt allerdings voraus, dass das Wirtschaftsgut ununterbrochen zum Anlagevermögen eines Betriebs im Fördergebiet gehört - auch wenn es nicht aktiv genutzt wird. Eine auch nur vorübergehende Überführung in das Umlaufvermögen führt zu einer Verletzung der Zugehörigkeitsvoraussetzung.
Ausblick: Die derzeitige Regelung läuft Ende 2009 aus. Ab 2010 kommt es zu einer degressiven Ausgestaltung der Fördersätze. Hierbei sinkt die derzeit geltende Grundzulage (A) von 12,5 % bis 2013 jährlich um 2,5 % und der Satz von 25 % für kleine und mittlere Unternehmen (B) um 5 % pro Jahr. Je eher Sie also eine begünstigte Investition tätigen, umso höher fällt die Zulage aus.
Beginn Erstinvestitionsvorhaben | A | B |
vor 2010 (altes Recht) | 12,5 % | 25 % |
01.01. - 31.12.2010 (neues Recht) | 10,0 % | 20 % |
01.01. - 31.12.2011 | 7,5 % | 15 % |
01.01. - 31.12.2012 | 5,0 % | 10 % |
01.01. - 31.12.2013 | 2,5 % | 5 % |
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