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Informationen für Unternehmer
Sachentnahmen: Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2010
Entnahmen für den persönlichen Bedarf dürfen den zu versteuernden Gewinn nicht mindern und unterliegen auch der Umsatzsteuer. Zur Vereinfachung setzt die Finanzverwaltung jährlich Pauschbeträge zur Ermittlung der Höhe der Entnahmen fest. Der Ansatz dieser Pauschbeträge entbindet Sie als Unternehmer von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten sind nicht zulässig. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.
Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrags. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Werts anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge durch eine Schätzung entsprechend zu erhöhen.
Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.
Für 2010 gelten folgende Werte:
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer | |||
Gewerbezweig | ermäßigter Steuersatz | voller Steuersatz | insgesamt |
Bäckerei | 837 EUR | 425 EUR | 1.262 EUR |
Fleischerei | 664 EUR | 996 EUR | 1.660 EUR |
Gast- und Speisewirtschaften | |||
a) mit Abgabe von kalten Speisen | 797 EUR | 1.196 EUR | 1.993 EUR |
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen | 1.103 EUR | 1.966 EUR | 3.069 EUR |
Getränke* | 0 EUR | 359 EUR | 359 EUR |
Café und Konditorei | 850 EUR | 731 EUR | 1.581 EUR |
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier* | 505 EUR | 67 EUR | 572 EUR |
Nahrungs- und Genussmittel* | 1.156 EUR | 558 EUR | 1.714 EUR |
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln* | 266 EUR | 200 EUR | 466 EUR |
* Einzelhandel
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