Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Einfuhrumsatzsteuer: BFH lehnt Verzinsung der Einfuhrumsatzsteuer ab!

Führt die Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer zu einem Unterschiedsbetrag, so ist dieser Anspruch zu Ihren Gunsten wie auch zu Ihren Ungunsten 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, zu verzinsen. Durch die Vollverzinsung sollen Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung bereits frühzeitig beim Finanzamt einreichen, nicht schlechter gestellt werden als andere, die dies erst verspätet tun.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Einfuhrumsatzsteuer als Einfuhrabgabe den sinngemäßen Vorschriften für Zölle unterliegt und somit ein Unterschiedsbetrag, der sich sich bei der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer ergibt, nicht nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu verzinsen ist. Seine Entscheidung begründet das Gericht unter anderem damit, dass das Gemeinschaftsrecht bei der Erstattung von Einfuhrabgaben grundsätzlich keine Zinsen vorsieht.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.