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Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit: BFH bestätigt Anspruch auf Steuernummer
Auch als natürliche Person haben Sie Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke. Die bisherige Vorgehensweise vieler Finanzämter ist unzulässig. Haben Sie durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft bekundet, unternehmerisch tätig zu werden, muss Ihnen die Finanzbehörde auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke erteilen. Nur in Fällen offensichtlichen Missbrauchs darf die Behörde dies versagen. Der Bundesfinanzhof sieht in der Verweigerung der Steuernummer einen ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit. Nach seiner Auffassung reicht grundsätzlich schon die Gewerbeanmeldung für die Erteilung einer Steuernummer aus.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |