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Informationen für Unternehmer

Kleinbetragsrechnungen: Wann schuldet ein Kleinunternehmer Umsatzsteuer?

Weisen Sie als Unternehmer in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert aus, obwohl Sie zum gesonderten Ausweis nicht berechtigt sind, schulden Sie den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt. Schuldet aber auch ein Kleinunternehmer, der einen unberechtigten Umsatzsteuerausweis vornimmt,  die Umsatzsteuer, wenn er Kleinbetragsrechnungen erstellt, in denen zwar kein Steuerbetrag gesondert ausgewiesen ist, aber der Steuersatz und ansonsten das Bruttoleistungsentgelt in einer Summe angegeben werden?

Grundsätzlich wird bei einem Kleinunternehmer, dessen Umsätze im Vorjahr den Betrag von 17.500 EUR nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen werden, die Umsatzsteuer nicht erhoben. Er darf damit auch keine Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erteilen. Das Finanzgericht Hessen hat entschieden, dass eine Kleinbetragsrechnung keine Rechnung mit unberechtigtem gesonderten Steuerausweis darstellt. Für einen gesonderten Steuerausweis muss der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag als Geldbetrag ausdrücklich in der Rechnung genannt werden. Die Angabe des Steuersatzes allein erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Hinweis: Sind Sie als Kleinunternehmer tätig, können Sie folglich weiterhin Kleinbetragsrechnungen ausstellen, ohne befürchten zu müssen, dass Sie daraus die Umsatzsteuer schulden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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