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Umsatzsteuer: Händlergarantie zum Gebrauchtwagenverkauf ist nicht steuerfrei
Gewährt ein Kfz-Händler seinem Kunden eine Garantie über die des Automobilherstellers hinaus, ist dies als unselbständige Nebenleistung zum Fahrzeugverkauf anzusehen, weil eine untrennbare Verbindung zwischen dem Verkaufsgeschäft und dem Extraangebot besteht. Insoweit kann der Händler keine Umsatzsteuerfreiheit für den auf die Garantie entfallenden Preis beanspruchen. Zwar sind die Übernahme von Verbindlichkeiten und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei. Dies gilt laut Finanzgericht Münster aber nicht, wenn die Gewährung der Eigengarantie lediglich eine unselbständige Nebenleistung darstellt und eine Aufteilung der Umsätze in einen steuerpflichtigen Verkauf und eine steuerfreie Garantiegewährung nicht in Betracht kommt.
Ein Angebot ist als Nebenleistung anzusehen, wenn diese für den Empfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um eine Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Im Urteilsfall stand dem Käufer ein Wahlrecht zu, den Pkw mit Zusatzgarantie zu erwerben oder nicht. Das Garantiepaket war im Komplettpreis enthalten. Entschied sich der Käufer dagegen, gab es einen entsprechenden Abschlag. Aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers ist die Garantiegewährung eine unselbständige Nebenleistung zum Verkauf, wobei die Vereinbarung der Händlergarantie hinter das Ganze zurücktritt. Hierdurch wird lediglich die ursprüngliche Werksgarantie verlängert.
Hinweis: Anders sieht es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei sogenannten Kombinationsmodellen aus, die sich zum einen aus der Gewährung einer Eigengarantie und zum anderen aus einem besonderen Versicherungsschutz zusammensetzen. Diese Komponente gibt dem Geschäft einen eigenständigen Charakter, weil der Kunde die Reparaturen gerade nicht nur in der Werkstatt des Verkäufers ausführen lassen kann, sondern auch in jeder anderen Vertragswerkstatt. Aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers kommt der Versicherungskomponente hier eine gesteigerte wirtschaftliche Bedeutung zu, weil er durch sie gerade nicht an den Händler gebunden ist.
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