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Gewerbesteuerpflicht: Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG, die zur Vermögensverwaltung übergeht
Sind Sie an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG beteiligt und beabsichtigen die Gesellschafter derselben, den originären Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG zu veräußern? Der Veräußerungsgewinn wird auf Ebene des Gesellschafters in der Regel begünstigt besteuert (Freibetrag und ermäßigter Steuersatz). Fraglich ist, ob eine begünstigte Betriebsaufgabe vorliegt, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen - insbesondere Betriebsgrundstücke - zurückbehalten werden.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, ob der Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG beim Übergang von der gewerblichen auf eine vermögensverwaltende Tätigkeit begünstigt ist. Er entschied, dass der Gewinn aus dem Verkauf eines Geschäftsbereichs einer GmbH & Co. KG gewerbesteuerpflichtig ist, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage im fiktiven (vermögensverwaltenden) Gewerbebetrieb der nunmehr gewerblich geprägten Personengesellschaft fortgeführt wird. Nach seiner Auffassung liegt eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe nicht vor, weil die stillen Reserven des früheren Betriebsgrundstücks als wesentliche Betriebsgrundlage nicht aufgelöst wurden. Eine steuerbegünstigte Teilbetriebsaufgabe verneinte er ebenfalls.
Hinweis: Es empfiehlt sich, bei Umstrukturierungen oder wesentlichen Änderungen des Geschäftsbetriebs die steuerlichen Konsequenzen mit uns zu besprechen, um ungewollte Steuerbelastungen zu vermeiden.
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