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Schwarzarbeitskontrollen: Es ist weder eine schriftliche Anordnung noch eine Vorankündigung erforderlich

Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) soll dabei helfen, die Schwarzarbeitsbekämpfung zu intensivieren, und zielt auf die Schattenwirtschaft ab. Personen, die

  • ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllen,
  • als Arbeitgeber Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten verletzen oder
  • Sozialleistungen empfangen und hierbei Einnahmen nicht deklarieren,

leisten Schwarzarbeit.

Für die Prüfung ist der Zoll als eine Abteilung der Finanzverwaltung zuständig. Rund 6.500 Mitarbeiter sind in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit aktiv und forschen auch in Sachen Steuern und Sozialabgaben. Die FKS führt regelmäßig Schwerpunktkontrollen durch, die bundesweit zeitgleich stattfinden und dadurch in bestimmten Branchen einen hohen Überprüfungsdruck erzeugen.

Betroffen sind beispielsweise Handwerker, die Leistungen nicht über die Buchhaltung laufen lassen, Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe nicht anmelden, oder Arbeitnehmer, die ihr Entgelt ohne Lohnsteuerkarte erhalten. Auch der erledigte Auftrag an Privatpersonen ohne Rechnung gilt als Schwarzarbeit, selbst wenn die Einnahme versteuert wird.

Hinweis: Nicht betroffen sind Gelegenheitsarbeiten, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, etwa von Partnern, Angehörigen oder Nachbarn. Hier muss jedoch die Gefälligkeit im Vordergrund stehen, so beispielsweise, wenn man ein paarmal im Monat beim Rasenmähen oder Babysitten hilft sowie bei Tätigkeiten nach dem Motto "hilfst du mir, so helfe ich dir".

Die Zöllner dürfen sogar ohne vorherige schriftliche Anordnung oder Einhaltung einer Ankündigungsfrist Grundstücke und Räume während der Geschäfts- und Arbeitszeit betreten, wenn es um die Überprüfung von Schwarzarbeit geht. Das ist anders als bei der Betriebsprüfung durch die Finanzämter, die erst nach schriftlicher Vorankündigung erscheinen. Denn bei der Schwarzarbeitsbekämpfung liefe insbesondere eine längere Vorankündigung von Kontrollmaßnahmen dem Überprüfungszweck zuwider. Daher wird es nicht beanstandet, wenn die Prüfungsanordnung erst unmittelbar vor der Kontrolle mündlich ausgesprochen wird.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

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