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GmbH-Anteil und Nießbrauch: Wann ein Gesellschaftsanteil als erworben gilt

Wenn Sie einen mindestens 1%igen GmbH-Anteil veräußern, müssen Sie den dabei erzielten Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern. Sofern Sie den Anteil zuvor entgeltlich erworben haben, können Sie aber Ihre Anschaffungskosten in Abzug bringen. Wurde Ihnen der Anteil unentgeltlich übertragen, zum Beispiel im Wege der Schenkung, dürfen Sie die ursprünglichen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers (= Schenkers) abziehen.

Die Trennlinie zwischen unentgeltlichem und entgeltlichem Erwerb hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in einem Fall beleuchtet, in dem ein Vater seinem Sohn wertvolle GmbH-Anteile übertragen hatte, sich aber ein lebenslängliches, unentgeltliches Nießbrauchsrecht daran vorbehielt (Anspruch auf Gewinnanteile). Da der Sohn die Anteile später veräußerte, zahlte er seinem Vater für den Verzicht auf dessen weitere Nießbrauchsrechte eine Ablösesumme in Millionenhöhe.

Nun war fraglich, ob der Sohn die Anschaffungskosten des Vaters und die Ablösezahlung bei der Berechnung seines Veräußerungsgewinns abziehen konnte. Das Finanzgericht (FG) urteilte, dass der Sohn die Anteile unentgeltlich erworben hat und deshalb beide Kostenpositionen steuerlich  abziehen darf.

Der BFH sah das anders. Die Richter gaben zu Bedenken, dass der Vater aufgrund des Nießbrauchs zunächst womöglich noch der wirtschaftliche Eigentümer der Anteile geblieben ist und der Sohn die Anteile somit zunächst gar nicht (auch nicht unentgeltlich) erworben hat. Aus diesem Blickwinkel wäre erst mit der Ablösezahlung an den Vater ein entgeltlicher Erwerb eingetreten! Die Brisanz dieser Sichtweise: Der Sohn könnte nur die Ablösezahlung, nicht aber die ursprünglichen Anschaffungskosten des Vaters bei seinem Veräußerungsgewinn abziehen. Das FG muss jetzt erneut prüfen, wie die Anteilsübertragung steuerlich zu würdigen ist.

Hinweis: Falls Sie GmbH-Anteile unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen möchten, sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen, welche steuerlichen Fallstricke lauern.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

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