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Unternehmensbesteuerung: Deutschland und Frankreich ziehen an einem Strang
Während das Umsatzsteuerrecht innerhalb der EU weitgehend harmonisiert ist, bestehen bei den ertragsteuerlichen Regelungen der einzelnen EU-Länder mitunter noch große Unterschiede. Grenzüberschreitend tätige Unternehmer agieren daher ertragsteuerlich auf unsicherem Terrain und müssen stets verschiedene nationale Steuerregelungen im Blick behalten.
Auf deutsch-französischer Ebene zeichnen sich nun erste Annäherungen ab. Im vergangenen Jahr beauftragten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy ihre Finanzminister, Vorschläge für eine abgestimmtere Unternehmensbesteuerung zu entwickeln. Auf den Prüfstand sollten die Körperschaft- und Gewerbesteuersysteme der beiden Länder gestellt werden.
Das Ergebnis der Untersuchung liegt jetzt in Form eines sogenannten Grünbuchs vor. Das Papier, das noch keine Gesetzeskraft entfaltet, zeigt unter anderem Annäherungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen auf:
- Organschaft: Verzicht seitens Deutschland auf den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags und dafür Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote
- Behandlung von Dividenden: Einführung einer deutschen Mindestbeteiligungsquote als Voraussetzung für die 95%ige Steuerbefreiung
- Steuersätze: Herabsetzung des französischen Körperschaftsteuersatzes
Hinweis: Dem Grünbuch sind noch weitere Kompromissvorschläge zu entnehmen. Nun müssen die Inhalte innerhalb der EU und der Parlamente diskutiert werden. Mit einer schrittweisen Umsetzung der Vorschläge ist erst ab 2013 zu rechnen.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |