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Informationen für Unternehmer

Handel mit Drittländern: Diese Staaten erstatten deutschen Unternehmern die Vorsteuer

Normalerweise ziehen Sie als Unternehmer die Vorsteuer aus Ihren Eingangsumsätzen von der Umsatzsteuer ab, die Sie an das Finanzamt zahlen müssen. Tätigt Ihr Unternehmen keine oder nur geringe Ausgangsumsätze, erstattet Ihnen das Finanzamt die Vorsteuer.

Aber auch ein ausländischer Unternehmer, der in Deutschland bzw. der EU weder eine Niederlassung hat noch Umsatzsteuer zahlt, kann seine Vorsteuer erstattet bekommen. Das geschieht im Vorsteuervergütungsverfahren direkt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Beispiel: Ein taiwanesischer Computerteilehersteller besucht die CeBIT in Hannover und übernachtet während der Messe in einem Hotel. In der Hotelrechnung von 1.070 EUR sind 70 EUR Vorsteuer enthalten. Wenn der Unternehmer in Deutschland keine Umsätze tätigt, kann er diese 70 EUR nur direkt vom BZSt zurückerhalten.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Staat, in dem dieser Unternehmer sitzt, im Gegenzug auch deutschen Unternehmern die Vorsteuer erstattet (Prinzip der Gegenseitigkeit). Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium kürzlich eine Liste derjenigen Staaten veröffentlicht, mit denen solch eine Gegenseitigkeit besteht.

Hinweis: Die Zahl der Staaten, die deutschen Unternehmern die Vorsteuer nicht erstatten, ist größer als die Zahl derjenigen, mit denen der Handel auf Gegenseitigkeit beruht. Eine Gegenseitigkeit besteht zum Beispiel mit Australien, Taiwan, Hongkong, Japan, Kanada, der Schweiz und den USA. Aber auch eher exotische Handelspartner wie Nordkorea und die Marshallinseln erstatten deutschen Unternehmern die Vorsteuer. Wenn Sie Aufwendungen in diesen Ländern für Ihr Unternehmen haben, können Sie sich die Umsatzsteuer erstatten lassen.

Auf der Liste der Länder ohne Gegenseitigkeitserklärung finden sich zum Beispiel Ägypten, Argentinien, Brasilien, Chile, die Volksrepublik China (ohne Hongkong), Mexiko, Russland, die Türkei sowie Venezuela.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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