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Informationen für Unternehmer

Pkw-Nutzung durch Unternehmer: Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb lösen keine Umsatzsteuer aus

Nutzt ein Unternehmer einen unternehmerischen Gegenstand (mit Vorsteuerabzugsberechtigung) für Zwecke außerhalb seines Unternehmens oder für den privaten Bedarf seines Personals, löst dieser Vorgang regelmäßig Umsatzsteuer aus - in diesem Fall liegt eine sogenannte unentgeltliche Wertabgabe (uWa) vor.

Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist jedoch keine uWa anzunehmen, wenn ein Unternehmer ein unternehmerisches Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzt. Das Finanzgericht hatte diese Pkw-Verwendung zunächst noch als umsatzsteuerpflichtigen Vorgang gewertet und sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) berufen, laut der die unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber privaten (unternehmensfremden) Zwecken dient.

Der BFH urteilte jedoch, dass sich die Rechtsprechung des EuGH zu Arbeitnehmerfällen nicht auf Fahrten eines Unternehmers übertragen lässt. Denn seine Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb sind stets unternehmerisch veranlasst, da ein Unternehmer den Betrieb - anders als ein Arbeitnehmer - aufsucht, um dort unternehmerisch tätig zu werden. Da die unternehmerischen Zwecke klar überwiegen, ist es unbeachtlich, dass die Heimfahrten zugleich einen privaten Charakter haben.

Hinweis: Die Entscheidung ist eine gute Nachricht für Unternehmer, die einen Pkw ihres Unternehmensvermögens für Pendelfahrten zum Betrieb nutzen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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