Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für Unternehmer

Gewerblich tätige Grenzpendler: Kindergeldanspruch besteht für jeden Tätigkeitsmonat in Deutschland Nutzung eines Verlustrücktrags: Zu welchem Zeitpunkt entsteht ein Auflösungsverlust? Private Fahrzeugnutzung: Wirkungsloses Nutzungsverbot bei einer GbR Existenzgründerzuschuss: Keine Sonderbetriebseinnahme der Gesellschafter Wertpapierdepot: Voraussetzungen für gewillkürtes Betriebsvermögen Vorsteuerabzug: Leistungszeitpunkt muss nicht explizit aus Rechnung hervorgehen EuGH-Vorlage: Wertgrenzen der Kleinunternehmerregelung bei Gebrauchtwagenhändlern Sportwagen: Zu viel Luxus für vollen Vorsteuerabzug Glücksspiel: Umsätze mit Geldspielautomaten sind steuerpflichtig Auftragsforschung einer Hochschule: Mangels Gemeinnützigkeit gilt regulärer Umsatzsteuersatz EU-Kommission: Neues EU-Mehrwertsteuersystem im Warenhandel Europäische Kommission: Neue Instrumente zur Betrugsbekämpfung in der EU Amazon und Co: Vorschriften gegen Umsatzsteuerbetrug auf den Weg gebracht Anzahlungen von Bauleistungen: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Kryptowährungen: Bundesregierung erörtert erneut umsatzsteuerliche Behandlung Durchschnittssatzbesteuerung: Verkauf von Ackerstatusrechten nicht begünstigt Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Gewerbesteuer-Freibetrag muss voll gewährt werden Unklarer Sachverhalt: Bei Hinterziehungszinsen keine tatsächliche Verständigung Gewerbesteuer: Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung Einnahmenüberschussrechner: Wann auf eine Anlage EÜR verzichtet werden kann Schätzungsbescheid: Dokumentationsanforderung bei Schätzung durch das Finanzamt Hamburg: Spielvergnügungsteuergesetz ist verfassungs- und unionsrechtskonform

Sportwagen: Zu viel Luxus für vollen Vorsteuerabzug

Das Finanzgericht Hamburg (FG) hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, ob für die Anschaffung eines betrieblich genutzten Luxussportwagens der volle Vorsteuerabzug zu gewähren ist.

Im vorliegenden Fall ging es um ein Gebäudereinigungsunternehmen, das im November 2016 einen gebrauchten Luxussportwagen (Lamborghini Aventador) für ca. 250.000 EUR erworben hatte. Das Fahrzeug wurde vollständig dem unternehmerischen Bereich zugeordnet. Die vertragsgemäße Privatnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer des Reinigungsunternehmens wurde nach der 1-%-Methode berechnet und lohnversteuert.

Das Finanzamt lehnte den begehrten Vorsteuerabzug ab, da das Fahrzeug einen unangemessenen Repräsentationsaufwand darstelle und der Vorliebe des Geschäftsführers für Sportwagen Vorschub leiste.

Die Klage dagegen hatte keinen Erfolg. Das FG führte aus, dass die vom Finanzamt vorgenommene Vorsteuerkürzung aufgrund des unangemessenen Repräsentationsaufwands zutreffend sei. Ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer hätte derartige Aufwendungen nicht getätigt, da ein betrieblich repräsentatives Erfordernis bei summarischer Prüfung nicht feststellbar sei. Insbesondere sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass die Nutzung eines Luxussportwagens durch den Geschäftsführer erforderlich sei, um Kundenakquise betreiben zu können. Ferner wirke ein besonders aufwendiges Luxusfahrzeug auf potentielle Kunden eher kontraproduktiv und sei nach der Verkehrsauffassung gänzlich branchenuntypisch. Insbesondere ständen die Anschaffungskosten zum Betriebsergebnis in einem deutlichen Missverhältnis.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.