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Informationen für Unternehmer

Gewerblich tätige Grenzpendler: Kindergeldanspruch besteht für jeden Tätigkeitsmonat in Deutschland Nutzung eines Verlustrücktrags: Zu welchem Zeitpunkt entsteht ein Auflösungsverlust? Private Fahrzeugnutzung: Wirkungsloses Nutzungsverbot bei einer GbR Existenzgründerzuschuss: Keine Sonderbetriebseinnahme der Gesellschafter Wertpapierdepot: Voraussetzungen für gewillkürtes Betriebsvermögen Vorsteuerabzug: Leistungszeitpunkt muss nicht explizit aus Rechnung hervorgehen EuGH-Vorlage: Wertgrenzen der Kleinunternehmerregelung bei Gebrauchtwagenhändlern Sportwagen: Zu viel Luxus für vollen Vorsteuerabzug Glücksspiel: Umsätze mit Geldspielautomaten sind steuerpflichtig Auftragsforschung einer Hochschule: Mangels Gemeinnützigkeit gilt regulärer Umsatzsteuersatz EU-Kommission: Neues EU-Mehrwertsteuersystem im Warenhandel Europäische Kommission: Neue Instrumente zur Betrugsbekämpfung in der EU Amazon und Co: Vorschriften gegen Umsatzsteuerbetrug auf den Weg gebracht Anzahlungen von Bauleistungen: Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Kryptowährungen: Bundesregierung erörtert erneut umsatzsteuerliche Behandlung Durchschnittssatzbesteuerung: Verkauf von Ackerstatusrechten nicht begünstigt Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Gewerbesteuer-Freibetrag muss voll gewährt werden Unklarer Sachverhalt: Bei Hinterziehungszinsen keine tatsächliche Verständigung Gewerbesteuer: Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung Einnahmenüberschussrechner: Wann auf eine Anlage EÜR verzichtet werden kann Schätzungsbescheid: Dokumentationsanforderung bei Schätzung durch das Finanzamt Hamburg: Spielvergnügungsteuergesetz ist verfassungs- und unionsrechtskonform

Glücksspiel: Umsätze mit Geldspielautomaten sind steuerpflichtig

Seit ca. 25 Jahren gibt es immer wieder Bestrebungen von Geldspielautomatenbetreibern, ihre Umsätze umsatzsteuerlich nicht oder niedriger besteuern zu wollen. Aktuell hat nun auch das Finanzgericht Hessen (FG) entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit steuerbar und steuerpflichtig sind. Eine Steuerbefreiungsvorschrift greift hier somit nicht.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Unternehmer, der aus dem Betrieb von Geldspielautomaten Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte. Das Finanzamt lehnte eine Steuerbefreiung dieser Umsätze ab. Der Unternehmer vertrat dagegen die Auffassung, dass die Umsätze aufgrund des fehlenden Leistungsaustausches zwischen Unternehmer und Spieler nicht der Umsatzsteuer unterlagen.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG führte aus, dass der Betrieb von Geldspielautomaten eine umsatzsteuerbare Leistung sei, die der Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt habe. Unabhängig vom Spielausgang stehe dem Unternehmer ein Anspruch auf eine Vergütung zu. Insofern seien aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Leistungserbringung und Entgelt die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Leistungsaustausches gegeben. Der Unternehmer könne sich auch nicht auf die unionrechtskonforme Steuerbefreiung stützen, da diese die Umsätze aus Glücksspielen mit Geldeinsatz nicht erfasse.

Hinweis: Gegen das Urteil des Finanzgerichts wurde Revision eingelegt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

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