Aktuelles

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Informationen für Unternehmer

Betrieb eines Blockheizkraftwerks: Wohnungseigentümergemeinschaft kann selbst gewerblich tätig sein Unterjähriger Gesellschaftereintritt: Neugesellschafter kann Verlust für das gesamte Jahr abziehen Kein Aufgabegewinn: BFH beleuchtet Grundsätze zur Betriebsunterbrechung Kapitalgesellschaft: Zu welchem Zeitpunkt entsteht ein Auflösungsverlust? Bilanzierender Insolvenzverwalter: Wann ist ein Vergütungsvorschuss zu aktivieren? Landwirtschaftsbetrieb: Totalgewinnprognose kann generationenübergreifend aufgestellt werden Insolvenzplan: Körperschaftsteuer auf Sanierungsgewinn im Fokus Europäischer Gerichtshof: Vorsteuerabzug ohne Vorlage von Rechnungen? Europäischer Gerichtshof: Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlung Bauträgerfälle: Der nächste Paukenschlag - BMF passt Schreiben an Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben EuGH-Vorlage: Ist medizinische Telefonberatung umsatzsteuerfrei? Ermäßigter Umsatzsteuersatz: Eintritt für Eisskulpturenausstellung ist begünstigt Europäischer Gerichtshof: Sind Surf- und Segelkurse umsatzsteuerfrei? Vorsteuerabzug: Voraussetzungen für eine Berichtigung Umsatzsteuerliche Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung nur bei wesentlichen Leistungen Verbilligter Wareneinkauf: Wie ist ein Rabattsystem umsatzsteuerlich zu behandeln? Kurzfristige Vermietung: Überlassung von Räumlichkeiten an Prostituierte umsatzsteuerfrei Erbschaftsteuer: Negativer Erwerb bei übersteigendem Abfindungsanspruch? Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung nur bei fremden Wohnungsbauten Unangekündigte Kontrollen: Bargeldbranche muss mit Kassen-Nachschauen rechnen

Landwirtschaftsbetrieb: Totalgewinnprognose kann generationenübergreifend aufgestellt werden

Wer mit seiner betrieblichen Tätigkeit rote Zahlen schreibt, möchte diese Verluste naturgemäß in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, entweder direkt über eine Verlustverrechnung mit anderen, positiven Einkünften desselben Jahres oder über einen Verlustvortrag in spätere Veranlagungszeiträume. Dieser Plan wird jedoch durchkreuzt, wenn das Finanzamt dem Steuerzahler die Gewinnerzielungsabsicht mit seiner Tätigkeit abspricht und folglich eine steuerlich irrelevante Liebhaberei annimmt. In diesem Fall werden die Verluste aus der Tätigkeit steuerlich nicht anerkannt, können also keine Steuerersparnis herbeiführen.

Hinweis: Die höchstrichterliche Rechtsprechung definiert die Gewinnerzielungsabsicht als das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen. Für die Zeit von der Betriebsgründung bis zur Betriebsbeendigung muss ein positives (Gesamt-)Ergebnis angestrebt werden.

Auch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben muss die Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein, damit das Finanzamt die Verluste anerkennt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dabei für Landwirtschaftsbetriebe eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose (unter Einbeziehung des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers) in Betracht kommt, wenn der Landwirt infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage für den späteren Erfolg bei seinem unentgeltlichen Rechtsnachfolger gelegt hat.

Dies gilt nach Gerichtsmeinung auch betriebsübergreifend, wenn der Landwirtschaftsbetrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird. Die Totalgewinnprognose muss dann ungeachtet der Entstehung zweier landwirtschaftlicher Betriebe für einen fiktiven konsolidierten Landwirtschaftsbetrieb erstellt werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

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