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Kindergeld: Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienst
Hat Ihr Kind den gesetzlichen Wehrdienst abgeleistet, wird es für die Gewährung von Kindergeld über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus berücksichtigt, wenn es sich in Berufsausbildung befindet.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu entschieden, dass der Verlängerungszeitraum dabei nicht zu kürzen ist, wenn der Wehrdienst wegen eines Wochenendes nicht am Monatsersten angetreten wurde und deshalb im Monat des Dienstantritts noch Kindergeld bezogen wurde. Nach Ansicht des BFH hat der Gesetzgeber eine Verlängerung um die Dauer des Dienstes angeordnet, ohne dies auf die Monate zu beschränken, in denen die Berücksichtigung als Kind bzw. die Zahlung von Kindergeld unterblieben ist.
Hinweis: Sollte das die Kindergeldkasse noch anders sehen, sollten Sie sich in Streitfällen auf die günstigere BFH-Rechtsprechung berufen.
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zum Thema: | Einkommensteuer |