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Entfernungspauschale: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aufwendungen für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte können Sie grundsätzlich nur mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer (= einfache Fahrstrecke) als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend machen.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat allerdings entschieden, dass Sie übersteigende Kosten als Werbungskosten geltend machen können, wenn Sie entweder die gesamte Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder nur einen Teil der Wegstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die restliche Strecke mit dem Pkw zurücklegen.

In solchen Fällen wird die Entfernungspauschale für die mit dem Pkw zurückgelegten Entfernungskilometer angesetzt. Außerdem werden die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel mit der anteiligen Entfernungspauschale für diese Entfernungskilometer verglichen. Sind die Kosten höher, kommen diese beim Werbungskostenabzug neben der Entfernungspauschale für die Pkw-Kilometer zum Ansatz.

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zum Thema: Einkommensteuer

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