Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Grunderwerbsteuer: Vergünstigung bei Übertragung auf Personengesellschaft

Geht ein Grundstück vom Alleineigentümer auf eine Personengesellschaft über, so wird die Grunderwerbsteuer um jenen Anteil reduziert, zu dem der Veräußerer am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Diese Steuervergünstigung entfällt jedoch rückwirkend, wenn sich der Anteil des Veräußerers am Gesellschaftsvermögen innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstücksübergang vermindert.

In diesem Zusammenhang hat sich die Verwaltung mit der Frage beschäftigt, ob es sich auch schädlich auf die gewährten Vergünstigungen auswirkt, wenn das Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach der begünstigten Einbringung wieder veräußert wird. Dabei vertritt sie die für potentielle Grundstücksverkäufer günstige Auffassung, dass in solch einem Fall keine Grunderwerbsteuer nachgefordert wird.

Information für: alle, Hausbesitzer
zum Thema: Grunderwerbsteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.