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Betreutes Wohnen: Betreuungsentgelt ist schon vor 2008 steuerfrei
Durch eine neue Vorschrift des Jahressteuergesetzes 2009 ist das Betreuungsentgelt, das an Gastfamilien behinderter Menschen gezahlt wird, von der Einkommensteuer befreit. Nach der gesetzlichen Regelung gilt die Steuerbefreiung ab 2008 - doch de facto wendet die Verwaltung sie auch schon für davor liegende Jahre an. Diese Billigkeitsmaßnahme hat sie getroffen, um dem Ziel der Vorschrift gerecht zu werden, nach der die im Aufbau befindliche Betreuungsform des betreuten Wohnens weiter gestärkt werden soll.
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zum Thema: | Einkommensteuer |