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Beratertätigkeit eines Pensionärs: Zu hohe Verluste werden nicht steuermindernd anerkannt
Nicht wenige Menschen verspüren auch im Alter noch den Wunsch, weiterzuarbeiten, und nehmen dann vielfach eine Beratertätigkeit auf. Im Zuge dessen müssen sie jedoch zu der Erkenntnis gelangen, dass das Finanzamt die mit der Tätigkeit verbundenen Kosten nicht ohne weiteres steuermindernd anerkennt.
In einem Fall des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) hatte ein Pensionär eine Beratertätigkeit als Selbständiger für seine vorherige Arbeitgeberin aufgenommen und aufgrund erheblicher Pkw- und Reisekosten sowie Aufwendungen für Präsente hohe Verluste erzielt. Das FG verneinte hier eine Gewinnerzielungsabsicht, da keine Indizien dafür vorlagen, dass der Pensionär die Verluste in Zukunft durch Gewinne würde kompensieren können.
Hinweis: In einem ähnlichen Fall sollten Sie also darauf achten, dass Ihre Kosten die mit der Beratertätigkeit verbundenen Einnahmen nicht deutlich übersteigen. In erster Linie werden Repräsentationskosten - z.B. für Präsente und Bewirtungen - kritisch betrachtet, da diese auf eine private (Mit-)Veranlassung hinweisen können.
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