Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Zweitwohnungsteuer: BFH trifft für Studentenwohnungen ungünstige Entscheidung

Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin sind auch dann zur Zahlung von Zweitwohnungsteuer verpflichtet, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im zugrundeliegenden Streitfall bewohnte ein Student ein Zimmer in einem Berliner Studentenwohnheim; an seinem Hauptwohnsitz stand ihm sein ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung zur Verfügung.

Nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz gilt sowohl für die Erst- oder Hauptwohnung als auch für die Zweit- oder Nebenwohnung der melderechtliche Wohnungsbegriff. Die Steuerpflicht ist somit nicht auf Inhaber einer Erstwohnung mit eigener Verfügungsbefugnis beschränkt. Der BFH betont in seinem Urteil, dass die Einbeziehung von Wohnungen, die aus Gründen der Ausbildung bewohnt werden, in die Zweitwohnungsteuer dem Charakter derselben als Aufwandsteuer nicht entgegensteht. Für die Zweitwohnungsteuer ist allein entscheidend, dass mit der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt wird.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.