Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für alle
Aufschiebende Bedingung: Veräußerungsverlust nur bei tatsächlichem Eintritt
Gemischte Aufwendungen: Was können Sie als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen?
Unterhaltsleistungen: Hinweise zum Abzug als außergewöhnliche Belastung
Erbschaft vor 2006: Abzug privater Steuerberatungskosten möglich
Abzug von Kinderbetreuungskosten: Begrenzung auf zwei Drittel ist verfassungsgemäß
Ehescheidung: Welche Regeln gelten für Steuererstattungen?
Policendarlehen: Kurzfristige Vorfinanzierung der Anschaffungskosten aus Eigenmitteln ist unschädlich
Nachträgliche Schuldzinsen: Darlehenszinsen nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung abziehbar!
Erbschaft-/Schenkungsteuer: Änderung des vom Erblasser erklärten Schenkungsangebots
Rückwirkendes Ereignis: Unterschiedlicher Zinslauf nur bei tatsächlich abweichender Steuerfestsetzung
Ehescheidung: Welche Regeln gelten für Steuererstattungen?
Haben Ehegatten sich getrennt, kommt es von Fall zu Fall zu Streitigkeiten bezüglich der Steuererstattungen aus der Ehezeit. Der Bundesfinanzhof hat hierzu klare Regeln aufgestellt:
- Bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten steht der Erstattungsanspruch demjenigen Partner zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist.
- Wurde die Steuer vom Arbeitslohn oder den Kapitalerträgen eines Ehegatten einbehalten, sind die so geleisteten Vorauszahlungen auf Rechnung des betroffenen Arbeitnehmers bzw. Kapitalertragsgläubigers abgeführt worden. Somit bestimmt sich die Höhe des Erstattungsanspruchs jedes Gatten grundsätzlich nach dem Verhältnis der jeweils einbehaltenen Abzugsbeträge.
- Dieses Verhältnis gilt auch für die Aufteilung eines Rückzahlungsbetrags, wenn eine Steuererstattung rechtsgrundlos wird.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |