Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

ELSTER: Elektronische Steuererklärung wirkt auch ohne Signatur

Ob die Einkommensteuererklärung 2010 persönlich beim Finanzamt abgegeben, per Post geschickt oder via Internet übermittelt wird, steht jedem frei. Wenn Sie über das ELSTER-Verfahren eine elektronische Steuererklärung abgeben, müssen Sie lediglich ein vereinfachtes Formular und einige Belege -  etwa für Spenden oder Kapitalertragsteuer - in Papierform nachreichen.

Über www.elsteronline.de erhalten Sie über eine Registrierung ein persönliches elektronisches Zertifikat. Dieses ersetzt die Unterschrift, so dass die zusätzliche Übersendung einer komprimierten Steuererklärung in der Regel entfällt. Allerdings kann eine - wegen fehlender elektronischer Signatur - zunächst noch nicht wirksame Einkommensteuererklärung gleichwohl steuerliche Folgen zugunsten der Steuerpflichtigen haben. Das gilt beispielweise, wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat und die Einkommensteuererklärung mit einer geringeren Belastung innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist abgegeben wird. Diese kann selbst dann wirken, wenn der unterzeichnete komprimierte Ausdruck der Einkommensteuererklärung erst später per Post beim Finanzamt eingeht. Die innerhalb der Einspruchsfrist übermittelte elektronische Einkommensteuererklärung muss nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz als Antrag auf schlichte Änderung des Schätzungsbescheids gewertet werden und ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Aus der Erklärung muss sich lediglich ergeben, inwieweit und aus welchen Gründen ein Bürger eine Änderung anstrebt.

Hinweis: Bereits seit Jahren müssen Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen online abgegeben werden. Ab dem Steuerjahr 2011 kommen generell betriebliche Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen hinzu. Die Abgabe auf Papier erlaubt die Finanzverwaltung nur noch in Einzelfällen.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.