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Immobilienkauf: Nebenkosten steigen wegen der Grunderwerbsteuer
Wer sich derzeit mit dem Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines nackten Grundstücks beschäftigt, kommt um das Thema Grunderwerbsteuer kaum herum. Denn viele Bundesländer halten nicht länger an dem bisherigen Einheitssatz von 3,5 % fest und erhöhen das Niveau. Dabei spart eine vorgezogene Unterschrift unter dem Notarvertrag bares Geld.
Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrags. Ausschlaggebend für die Höhe des Tarifs ist daher allein das Datum des Notarvertrags, so dass der geringere Steuersatz beim Unterschreiben selbst dann noch gilt, wenn Besitzerwechsel, Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung erst nach Inkrafttreten der Erhöhung erfolgen sollten. Diese drei Tatbestände haben keinen Einfluss mehr auf die Entstehung der Steuer. So steigt der Tarif beispielsweise in Schleswig-Holstein zum 01.01.2012 auf 5 %. Die Unterschrift an Silvester erspart beim Kaufpreis von 0,5 Mio. EUR immerhin 7.500 EUR.
Hierbei handelt es sich um eine reine Steuererhöhung, da sich an Bemessungsgrundlagen und Anwendungsregeln nichts ändert. Die einzelnen Bundesländer hatten über das Föderalismusreform-Begleitgesetz ab dem 01.09.2006 das Recht erhalten, den Satz bei der Grunderwerbsteuer selbst festzulegen. Die aus dem eigenen Steuersatz resultierenden Mehreinnahmen verbleiben voll bei dem jeweiligen Land. Daher ist zu vermuten, dass die wenigen verbliebenen Länder, in denen noch der Einheitssatz gilt, angesichts der klammen Haushaltskassen folgen werden.
Hinweis: Bevor die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt ist, kann kein Eigentümerwechsel im Grundbuch erfolgen. Denn erst dann stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die dem Grundbuchamt vorgelegt werden muss. Das gilt sogar, wenn der Vorgang wie bei einem Haustransfer anlässlich einer Scheidung steuerfrei ist.
Hier eine Übersicht über die aktuell gültigen Steuersätze:
Bundesland | Satz | seit dem |
Baden-Württemberg | 3,5 % | (geplant ab 01.01.2011: 5 %) |
Bayern | 3,5 % | |
Berlin | 4,5 % | 01.01.2007 |
Brandenburg | 5 % | 01.01.2011 |
Bremen | 4,5 % | 01.01.2011 |
Hamburg | 4,5 % | 01.01.2009 |
Hessen | 3,5 % | |
Mecklenburg-Vorpommern | 3,5 % | |
Niedersachsen | 4,5 % | 01.01.2011 |
Nordrhein-Westfalen | 5 % | 01.10.2011 |
Rheinland-Pfalz | 5 % | 01.03.2012 |
Saarland | 4 % | 01.01.2011 |
Sachsen | 3,5 % | |
Sachsen-Anhalt | 4,5 % | 01.03.2010 |
Schleswig-Holstein | 5 % | 01.01.2012 |
Thüringen | 5 % | 07.04.2011 |
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