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Risikomanagementsysteme: Finanzverwaltung setzt zur Kontrolle verstärkt auf EDV
Noch im Laufe dieses Jahres tritt eine neue Steuerermittlungsverordnung in Kraft. Das Besteuerungsverfahren als Massenverfahren steht immer im Zielkonflikt zwischen der sorgfältigen Sachaufklärung des Einzelfalls und dem zeitnahen Gesamtvollzug. Deshalb wird zur effektiveren Kontrolle die personelle Überprüfung durch ein automationsgestütztes Risikomanagementsystem ersetzt. Dieses System zur elektronischen Steuerverwaltung (eGovernment) basiert auf der systematischen Erfassung und Bewertung von Risikopotentialen. So sollen Risiken im Steuervollzug frühzeitig erkannt, überwacht und durch gezielte Nachfragen bei den Steuerpflichtigen sowie den Einsatz IT-gestützter Verfahren bewältigt werden.
Durch die EDV-gestützte Prüfung jedes einzelnen Steuerfalls können die Finanzbeamten beispielsweise schneller entscheiden, ob und wo eine Betriebsprüfung gemacht werden soll und welche Schwerpunkte dabei zu setzen sind. Als Steuerzahler und insbesondere als buchführender Unternehmer sollten Sie wissen, dass sich Ihre Angaben im Rasterverfahren zunehmend lückenlos überprüfen und verstöße gegen Vorschriften leichter aufdecken lassen.
Hinweis: Die Einzelheiten zur Ausgestaltung der einzelnen Risikomanagementsysteme plant die Verwaltung nicht zu veröffentlichen, denn dies würde die mit ihnen verfolgten Zwecke gefährden. Könnten zum Beispiel die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen an den ihnen bekannten Risikofiltern ausrichten, würden die mit dem Risikomanagement beabsichtigten Ziele vereitelt.
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