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Kfz-Steuer: Moderate Abgabenlast für echte Oldtimer
Oldtimerfans, die ihren alten Wagen für die Frühjahrssaison anmelden wollen, können sich über ermäßigte Steuersätze freuen. Diese setzen allerdings ein besonderes Kennzeichen mit dem Buchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer voraus. Für die Einstufung in die entsprechende Fahrzeugkategorie ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Zudem kommen hierfür nur Kfz in Betracht, die
- vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,
- in einem guten Erhaltungszustand sind und
- der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts (z.B. Oldtimerrallyes) dienen.
Bei Veranstaltungen, die der Darstellung von alten Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen, benötigen Oldtimer für An- und Abfahrten keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Bei Zuteilung von besonderen und roten Oldtimerkennzeichen wird eine pauschale Kfz-Steuer erhoben ohne Begrenzung hinsichtlich der Jahresfahrleistung. Oldtimer unterliegen der Pauschbesteuerung von jährlich 46,02 EUR für Krafträder und 191,73 EUR für Pkws. Die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen obliegt allein den Verkehrsbehörden. Die Finanzbehörden haben keine Möglichkeit zu prüfen, ob und inwieweit die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens vorliegen.
Hinweis: Nach einer neuen Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom April 2011 zur Begutachtung von Oldtimern gibt es jetzt Ausnahmen von der Mindestaltersgrenze von 30 Jahren für die Einstufung als Oldtimer - hier wird dann je nach Einzelfall entschieden. Die starre Altersgrenze wurde somit aufgeweicht.
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