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Grunderwerbsteuer: BVerfG soll Diskriminierung rückwirkend aufheben

Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer, da es in der Nichtberücksichtigung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bei den Steuerbefreiungen eine verfassungswidrige Diskriminierung erkennt. Deshalb ruft es nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an, das eine abschließende Entscheidung fällen soll.

Das Grunderwerbsteuerrecht sieht eine Steuerbefreiung für die Übertragung von Grundstücken zwischen Ehegatten vor - und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Beziehung mit Kindern handelt.

In dem Fall vor dem FG klagte ein Mann, der sich von seinem Lebenspartner getrennt hatte. Bei der Vermögensauseinandersetzung hatte ihm sein ehemaliger Partner durch notariellen Vertrag ein Grundstück übertragen. Er beantragte beim zuständigen Finanzamt eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer, die jedoch abgelehnt wurde. In dieser Ablehnung sieht das FG eine unzulässige Diskriminierung.

Es bleibt abzuwarten, ob das BVerfG ebenfalls zu einer Verfassungswidrigkeit der Regelung kommen wird. Dies ist bei aller Vorsicht, was Prognosen bei Gerichtsentscheidungen angeht, zu erwarten. Der Gesetzgeber hat nämlich zwischenzeitlich reagiert und die Steuerbefreiung auch auf Lebenspartnerschaften ausgeweitet. Die Änderung gilt jedoch nicht rückwirkend.

Hinweis: Mit dem Jahressteuergesetz 2010 ist bei der Grunderwerbsteuer eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartner mit Ehegatten herbeigeführt worden. Allerdings gilt diese erst für Erwerbsvorgänge ab dem 14.12.2010. Für alle davor getätigten Erwerbe ist die zukünftige Entscheidung des BVerfG von Bedeutung. 

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zum Thema: Grunderwerbsteuer

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