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Vorläufigkeitsvermerk: In diesen Punkten bleiben Steuerbescheide derzeit offen
Da die Gesetzeslage gegenwärtig in vielen Punkten umstritten oder unklar ist, setzen die Finanzämter immer weniger Steuerbescheide endgültig fest. Der Vorläufigkeitsvermerk, den der Beamte in diesem Fall macht, bewirkt, dass der Bescheid in den strittigen Punkten so lange offenbleibt und nicht bestandskräftig wird, bis endgültig über sie entschieden ist. Von positiven Urteilen profitieren Sie als Steuerzahler dann automatisch, während Sie bei negativem Ausgang keine Nachteile befürchten müssen.
Hinweis: Ist Ihr Steuerbescheid in einem Punkt nur vorläufig ergangen, brauchen Sie gegen diesen Punkt also keinen Einspruch einzulegen. Gegen alle anderen Punkte, die nicht als vorläufig festgesetzt sind, müssen Sie dagegen durchaus gesondert vorgehen, weil der Vorläufigkeitsvermerk nur punktuell gilt.
Vorläufigkeitsvermerke ergehen derzeit zu den folgenden Streitpunkten:
Einkommensteuerbescheid
- Wegfall des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe seit 2008
- beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005
- Nichtabziehbarkeit von Rentenbeiträgen als Werbungskosten und zunehmend höhere Besteuerung der Rente seit 2005
- Ausschluss von Ehepaaren beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende seit 2004
- Höhe der steuerlichen Kinderfreibeträge seit 2001
- Anwendung des Haushaltsfreibetrags in Altfällen
- Höhe des Grundfreibetrags seit 2001
- Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder von nur 924 EUR im Jahr
- Solidaritätszuschlag auf die Einkommen- und Abgeltungsteuer seit 2005
Hinweis: Bescheide ergehen in puncto Abzug privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben seit 2006 nicht mehr vorläufig. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Einschränkung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, und gegen sein Urteil wurde auch keine Verfassungsbeschwerde mehr erhoben.
Körperschaftsteuerbescheid
- Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben
- Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer seit 2005
Gewerbesteuermessbescheide
- Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen von Finanzierungsaufwand zum Gewerbeertrag
- Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben
Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid
- Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerreform 2009
Grundsteuermessbetrag
- zeitgemäße Einheitsbewertung des Grundvermögens für Stichtage ab dem 01.01.2007
Einheitswert
- Festhalten an den Einheitswerten für Grundstücke aus dem Jahr 1964 (für den Westen) bzw. 1935 (für den Osten)
Grunderwerbsteuerbescheid
- Feststellung der Besteuerungsgrundlagen unter Heranziehung der Grundbesitzwerte
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