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Schweizerische Pensionskasse: Austrittsleistung wird mit Besteuerungsanteil erfasst
Das seit dem 01.01.2005 geltende Alterseinkünftegesetz, mit dem der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung von Altersbezügen grundlegend reformiert hat, wurde in letzter Zeit häufiger vom Bundesfinanzhof (BFH) auf den Prüfstand gestellt. In einem neuen Urteil hat das Gericht nun entschieden, dass auch Austrittsleistungen einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse, die nach dem 31.12.2004 ausgezahlt werden, steuerpflichtig sind. Im Urteilsfall ging es um eine Austrittsleistung der Pensionskasse des Basler Staatspersonals (PKBS) in Höhe von rund 40.000 EUR, die eine nach Deutschland ausgewanderte Schweizerin im Jahr 2005 bezogen hatte.
Der BFH erklärte, dass Zahlungen der PKBS als Leistungen aus einer gesetzlichen Rentenversicherung anzusehen sind. Die Einmalzahlung im Urteilsfall musste als sogenannte "andere Leistung" mit dem Besteuerungsanteil von 50 % erfasst werden.
Hinweis: Die Höhe des Besteuerungsanteils hängt vom Jahr des Rentenbeginns bzw. dem Jahr der Kapitalauszahlung ab. Sie liegt bis 2005 bei 50 % und erhöht sich bis zum Jahre 2040 schrittweise auf 100 %.
Der BFH erklärte, dass die Besteuerung weder gegen den Vertrauensschutzgedanken noch gegen das Rückwirkungsverbot verstößt. Er billigte der Schweizerin aber eine ermäßigte Besteuerung nach der sogenannten Fünftelungsregelung zu (ermäßigter Steuersatz).
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