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Nichtanwendungsgesetz: Erstattungszinsen zur Einkommensteuer müssen versteuert werden
Wenn Sie eine Einkommensteuererstattung vom Finanzamt erhalten, zahlt das Amt Ihnen darauf Erstattungszinsen, sofern nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres bereits mehr als 15 Monate verstrichen sind. Ab diesem Zeitpunkt verzinst sich der Erstattungsbetrag mit 6 % pro Jahr.
In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass erhaltene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden müssen. Die Zinsen müssen auf der Anlage KAP des Jahres angegeben werden, in dem sie zugeflossen sind.
Die Entscheidung des BFH ist bemerkenswert, denn bislang hatte sich das Gericht gegen die Besteuerung der Erstattungszinsen ausgesprochen. In einem Urteil aus 2010 ordneten die Richter Erstattungszinsen noch dem nichtsteuerbaren Bereich zu, soweit sie auf nichtabziehbare Steuern wie die Einkommensteuer entfielen. Als Reaktion darauf schrieb der Gesetzgeber die Steuerpflicht von Erstattungszinsen wenige Monate später mit dem Jahressteuergesetz 2010 ausdrücklich im Einkommensteuergesetz fest. Dieses Nichtanwendungsgesetz, das der begünstigenden BFH-Rechtsprechung den Boden entzog, wurde vom Gesetzgeber mit einer weitreichenden Rückwirkung ausgestattet: Es galt für alle Fälle, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt war.
In seinem aktuellen Urteil hat der BFH diesen gesetzgeberischen Schachzug nun ausdrücklich anerkannt. Die Richter erklärten, dass der Gesetzgeber die Steuerbarkeit der Zinsen mit seiner Neuregelung wirksam verankert hat. Er hat seinen Willen, die Erstattungszinsen der Besteuerung zu unterwerfen, klar bekundet, so dass die Zinsen nicht länger dem nichtsteuerbaren Bereich zugeordnet werden können. Das Gericht hat die gesetzliche Neuregelung ferner als verfassungsgemäß eingestuft.
Hinweis: Der BFH erkannte auch die weitreichende Rückwirkung der Neuregelung an, so dass sich Steuerbürger auch für Altjahre nicht auf die begünstigende BFH-Rechtsprechung aus 2010 berufen können.
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