Aktuelles

Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.

Informationen für alle

Landräte und Bürgermeister: Erhaltene Entschädigungen mindern Werbungskostenabzug

In einem neuen Erlass geht das Finanzministerium Baden-Württemberg (FinMin) der Frage nach, wie sich erhaltene Dienstaufwandsentschädigungen von Landräten, hauptamtlichen Bürgermeistern und Beigeordneten auf deren Werbungskostenabzug auswirken.

Hinweis: Landräte und hauptamtliche Bürgermeister erhalten für den Aufwand, der ihnen durch das ausgeübte Amt entsteht, eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von 13,5 % ihres festgesetzten Grundgehalts. Bei ersten Beigeordneten beträgt der Satz 9 %, bei weiteren Beigeordneten 7 %.

Das FinMin weist darauf hin, dass aufgrund dieser Aufwandsentschädigungen folgende Ausgaben grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden dürfen (Abgeltungswirkung):

  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Mitgliedsbeiträge
  • Telefonkosten
  • Fahrtkosten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Ein Werbungskostenabzug für diese Aufwendungen ist nur möglich, soweit die Gesamtkosten die erhaltenen Entschädigungszahlungen in einem Jahr übersteigen.

Kosten für einen Wahlkampf werden von dieser Abgeltungswirkung hingegen nicht erfasst, da mit ihnen ein Bürgermeisteramt erstmals oder weiterhin angestrebt wird. Entsprechende Aufwendungen dürfen daher ungeachtet erhaltener Entschädigungen als Werbungskosten abgezogen werden (keine Gegenrechnung). Unerheblich ist dabei, ob es sich um Kosten einer Erst- oder Wiederwahl handelt.

Hinweis: Die geäußerten Grundsätze des FinMin sind nicht neu, sondern decken sich im Wesentlichen mit den Inhalten des Vorgängererlasses aus 2009. In der neuen Weisung hat das FinMin lediglich einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen und die Verweise auf die neuen Lohnsteuerrichtlinien und das Landeskommunalbesoldungsgesetz aktualisiert.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.