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Europäische Amtshilfe: Welches Finanzamt muss die zu Unrecht eingezogene Steuer erstatten?

Wenn das deutsche Finanzamt grundlos Steuern erhebt, dann ist es mit einem Steuerberater an Ihrer Seite kein allzu großes Problem, die Vollstreckung zu verhindern. Schwieriger wird es dagegen, wenn das deutsche Amt die Steuern für das Finanzamt eines EU-Mitgliedstaats eintreibt.

So musste ein Mann aus Nordrhein-Westfalen über 3.788 EUR tschechische Einkommensteuerschulden bezahlen und bekam erst in einem Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf (FG) das Geld wieder zugesprochen. Das tschechische Finanzamt hatte nämlich gar keinen bestandskräftigen Steuerbescheid gehabt und die deutsche Behörde hätte seinem Vollstreckungsersuchen daher nicht folgen müssen.

Ab diesem Punkt wurde es jedoch richtig kompliziert: Zuerst überwies das deutsche Finanzamt den zu Unrecht eingezogenen Betrag an den Kläger. Dann forderte es ihn aber wieder zurück, da auch das tschechische Finanzamt die Steuer überwiesen hatte - allerdings an die Steuerberaterin des Klägers. Um diese Rückforderung ging es in der aktuellen Klage.

Wie das FG befand, hatte das deutsche Finanzamt die Steuer tatsächlich unrechtmäßig zurückerstattet. Der Rückforderungsbescheid war somit rechtens. Denn die "europäische Amtshilfe" funktioniert nur in eine Richtung - nämlich in die Richtung der Vollstreckung. Für die Erstattung gab es gar keine gesetzliche Grundlage. Nur das tschechische Finanzamt hätte erstatten müssen - natürlich an den Kläger.

Erklären lässt sich dies auch dadurch, dass nur das tschechische Finanzamt in einer Rechtsbeziehung zum Kläger stand. Die deutsche Behörde fungierte nur wie ein Vollstreckungsbeamter und war somit nicht zuständig für die Erstattung. In der Praxis sind es ja auch nicht die Vollziehungsbeamten, die wiederkommen und die vollstreckten Sachen zurückbringen.

Dem Kläger blieb also nichts anderes übrig, als die Steuern noch einmal beim tschechischen Finanzamt einzufordern und die zu Unrecht erstatteten Steuern dem deutschen Finanzamt zurückzuzahlen.

Hinweis: Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert - und die europäische Einflussnahme macht das System auch nicht leichter durchschaubar. Haben Sie ähnliche grenzüberschreitende Probleme, wenden Sie sich gern an uns, um sich unangenehme Umwege zu ersparen.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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