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Zehnter Existenzminimumbericht: Steuerliche Freibeträge werden rückwirkend angehoben
Insbesondere für Familien wird die Steuerschraube etwas gelockert: Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015 anzuheben; eine weitere Erhöhung ist für 2016 vorgesehen. Damit ergeben sich nun folgende Werte:
Grundfreibetrag:
2014: 8.354 EUR
2015: 8.472 EUR (+ 118 EUR)
2016: 8.652 EUR (+ 180 EUR)
Hinweis: Der Grundfreibetrag gilt pro Person und kann im Fall der Zusammenveranlagung daher verdoppelt beansprucht werden.
Kinderfreibetrag:
2014: 7.008 EUR
2015: 7.152 EUR (+ 144 EUR)
2016: 7.248 EUR (+ 96 EUR)
Beim Kindergeld ergibt sich folgende Erhöhung (Monatswerte):
Für das erste und zweite Kind | Für das dritte Kind | Für jedes weitere Kind | |
2014 | 184 EUR | 190 EUR | 215 EUR |
2015 | 188 EUR (+ 4 EUR) | 194 EUR (+ 4 EUR) | 219 EUR (+ 4 EUR) |
2016 | 190 EUR (+ 2 EUR) | 196 EUR (+ 2 EUR) | 221 EUR (+ 2 EUR) |
Hinweis: Auch der Kinderzuschlag, den Eltern erhalten, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel zur Deckung des Kindesbedarfs verfügen, wird zum 01.07.2016 angehoben - und zwar von maximal 140 EUR auf maximal 160 EUR monatlich.
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