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Nachgelagerte Besteuerung: Steuerzugriff auf Renten steigt schrittweise an

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 die Besteuerung von Altersbezügen reformiert und einen schrittweisen Übergang zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung eingeleitet. Das Konzept: Während Altersvorsorgeaufwendungen in Zeiten der Erwerbstätigkeit steuerfrei gestellt werden sollen, sollen Renten künftig in der Auszahlungsphase der vollen Steuerpflicht unterliegen. Das Gesetz sieht nun einen gestaffelten Übergang bis hin zu einer Vollversteuerung der Renten vor: Für Senioren, die erstmalig im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, galt noch ein Besteuerungsanteil von 50 %. Dieser erhöht sich jedes Jahr um ein bis zwei Prozent - bis in 2040 eine 100%ige Besteuerung erreicht ist.

Hinweis: Zu beachten ist, dass das Finanzamt den steuerfreien Teil der Rente einmalig im Jahr des Rentenbeginns berechnet und dann "einfriert" (keine schrittweise Abschmelzung). Es zieht den Betrag dann alljährlich vom Jahresbetrag der Rente ab. Eine regelmäßige Rentenerhöhung führt dabei nicht dazu, dass sich der steuerfreie Anteil der Rente erhöht.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) weist darauf hin, dass Ruheständler bei Rentenbeginn in 2014 nur noch eine Bruttorente von rund 1.220 EUR steuerfrei beziehen können, während bei Rentenbeginn in 2005 oder früher noch mehr als 1.500 EUR pro Monat steuerfrei geblieben sind. Der BdSt rät Senioren daher, für die Einkommensteuererklärung Belege über absetzbare Aufwendungen zu sammeln - beispielsweise für Krankheitskosten, Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Das Einkommensteuergesetz sah bislang folgende Staffelung bei der Rentenbesteuerung vor:

Jahr des Rentenbeginns Steuerpflichtiger Anteil der Rente (in Prozent) Höchste steuerfreie Monatsbruttorente (bei Ledigen)
2005 50 1.577 EUR
2006 52 1.517 EUR
2007 54 1.461 EUR
2008 56 1.415 EUR
2009 58 1.377 EUR
2010 60 1.357 EUR
2011 62 1.310 EUR
2012 64 1.274 EUR
2013 66 1.248 EUR
2014 68 1.218 EUR
2015 70 1.191 EUR

 

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zum Thema: Einkommensteuer

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