Aktuelles

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Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, umfassende Steueranpassungen beschlossen Elektromobilität: Neue Steuervorteile sollen E-Firmenwagen attraktiver machen Getrenntlebende Eltern: Wer Kinderbetreuungskosten und den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag absetzen darf Kein Datenschutzverstoß: Finanzamt darf Mietverträge vom Vermieter ohne Zustimmung der Mieter anfordern Bevollmächtigter widerruft Vollmacht: Wann Steuerbescheide trotzdem wirksam bekanntgegeben sind Zustellung von Gerichtspost: Postbote muss auch an Samstagen zunächst an Kanzleiräumen klingeln Rentner und Pensionäre aufgepasst: Vereinfachte Einkommensteuererklärungen werden in vier Bundesländern akzeptiert Statistik Steuerstraftaten: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.600 Fälle Schwarze Auslandskonten: Steuerstrafverfahren gegen Geheimagenten ausgesetzt Prozesskosten: Wann sind Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig? Außergewöhnliche Belastung: Können Aufwendungen für eine Adoption steuerlich berücksichtigt werden? Verwaltungsakt: Bekanntgabe bei mehreren Empfangsbevollmächtigten Verspätungszuschlag: Kann auch bei Erstattungen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden? Sonderausgaben oder Werbungskosten: Welche Versicherungsbeiträge die Steuerlast senken können Kirchensteuer: In welchen Fällen sich die (Gesamt-)Steuerlast senken lässt Hinweis für Alleinerziehende: Wann eine neue Liebe den Entlastungsbetrag entfallen lässt Hundesteuer 2023: Städte und Gemeinden verzeichnen Rekordeinnahmen

Statistik Steuerstraftaten: Steuerfahndung erledigte bundesweit 34.600 Fälle

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 EUR muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine Freiheitstrafe (ggf. auf Bewährung) verhängt werden. Dies gilt sowohl für die Steuerhinterziehung durch aktives Tun als auch für die Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Wer mit seiner Tat einen Hinterziehungsbetrag von 1 Mio. EUR erreicht, kann in der Regel nicht mehr auf eine Bewährungsstrafe hoffen, sondern muss in Haft. Prominente Beispiele hat es hierfür in der Vergangenheit gegeben.

Das Bundesfinanzministerium hat nun die Statistik über Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2023 veröffentlicht. Hiernach wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt rund 47.900 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Daneben wurden 5.000 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder in Höhe von 16 Mio. EUR festgesetzt. Die Steuerfahndung erledigte im Jahr 2023 insgesamt 34.600 Fälle. Dabei wurden Mehrsteuern von 2,5 Mrd. EUR festgestellt und Freiheitsstrafen von insgesamt 1.460 Jahren verhängt.

Hinweis: Ein Strafverfahren kann von Vornherein abgewendet werden, wenn der Steuersünder rechtzeitig eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt einreicht und damit vollumfassend "reinen Tisch" gegenüber dem Fiskus macht. Ein solcher Schritt sollte unbedingt mit dem steuerlichen Berater besprochen werden, denn die Voraussetzungen hierfür sind gesetzlich streng festgelegt. Fehler bei der Selbstanzeige können die gewünschte Straffreiheit schnell entfallen lassen.

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zum Thema: übrige Steuerarten

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