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Behinderten-Pauschbetrag: Auch leichte Handicaps bringen schon eine Steuerersparnis

Wer mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen lebt, benötigt häufig besondere Medikamente, Hilfsmittel oder eine persönliche Betreuung im Alltag. Die Kosten dafür lassen sich in der Einkommensteuererklärung zum Teil über Behinderten-Pauschbeträge steuerlich absetzen. Seit 2021 können diese Pauschbeträge bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 beansprucht werden. Die Beträge in der Übersicht:

GdB Pauschbeträge in Euro
20 384
25 und 30 620
35 und 40 860
45 und 50 1.140
55 und 60 1.440
65 und 70 1.780
75 und 80 2.120
85 und 90 2.460
95 und 100 2.840
Blinde, taubblinde und hilflose behinderte Personen 7.400

Es lohnt sich steuerlich also, eine Behinderung amtlich feststellen zu lassen. Auch Volkskrankheiten wie Adipositas, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck und Migräne können zu einer Behinderung führen. Wird ein GdB im Laufe des Jahres festgestellt, gewährt der Fiskus den Behinderten-Pauschbetrag für das gesamte Jahr (keine zeitanteilige Kürzung).

Hinweis: Die Feststellung des GdB ist kostenfrei und erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die Stadt. Wichtig ist hierbei, dass dem Antrag aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten beigelegt werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. Jede auch noch so kleine gesundheitliche Beeinträchtigung sollte aufgeführt werden, da sie in die Gesamtbewertung einfließt.

Neben der steuerlichen Entlastung kann ein bescheinigter GdB auch Zugang zu weiteren sozialen Leistungen und Vergünstigungen ermöglichen. Dies umfasst etwa Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintritte oder Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen. Viele dieser Leistungen und Vergünstigungen gelten ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem der GdB-Nachweis vorliegt.

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zum Thema: Einkommensteuer

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