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Behinderten-Pauschbetrag: Auch leichte Handicaps bringen schon eine Steuerersparnis
Wer mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen lebt, benötigt häufig besondere Medikamente, Hilfsmittel oder eine persönliche Betreuung im Alltag. Die Kosten dafür lassen sich in der Einkommensteuererklärung zum Teil über Behinderten-Pauschbeträge steuerlich absetzen. Seit 2021 können diese Pauschbeträge bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 beansprucht werden. Die Beträge in der Übersicht:
GdB | Pauschbeträge in Euro |
20 | 384 |
25 und 30 | 620 |
35 und 40 | 860 |
45 und 50 | 1.140 |
55 und 60 | 1.440 |
65 und 70 | 1.780 |
75 und 80 | 2.120 |
85 und 90 | 2.460 |
95 und 100 | 2.840 |
Blinde, taubblinde und hilflose behinderte Personen | 7.400 |
Es lohnt sich steuerlich also, eine Behinderung amtlich feststellen zu lassen. Auch Volkskrankheiten wie Adipositas, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck und Migräne können zu einer Behinderung führen. Wird ein GdB im Laufe des Jahres festgestellt, gewährt der Fiskus den Behinderten-Pauschbetrag für das gesamte Jahr (keine zeitanteilige Kürzung).
Hinweis: Die Feststellung des GdB ist kostenfrei und erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die Stadt. Wichtig ist hierbei, dass dem Antrag aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten beigelegt werden, die nicht älter als zwei Jahre sind. Jede auch noch so kleine gesundheitliche Beeinträchtigung sollte aufgeführt werden, da sie in die Gesamtbewertung einfließt.
Neben der steuerlichen Entlastung kann ein bescheinigter GdB auch Zugang zu weiteren sozialen Leistungen und Vergünstigungen ermöglichen. Dies umfasst etwa Vorteile im öffentlichen Nahverkehr, ermäßigte Eintritte oder Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen. Viele dieser Leistungen und Vergünstigungen gelten ebenfalls ab dem Zeitpunkt, ab dem der GdB-Nachweis vorliegt.
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