Aktuelles

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Vorab

Steuertermine Februar 2023 15.02.Gewerbesteuer***Grundsteuer***10.02.UmsatzsteuerUmsatzsteuer-Sondervorauszahlung*Lohnsteuer**Solidaritätszuschlag**Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.**

Zahlungsschonfrist: bis zum 15.02. bzw. 20.02.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 22 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2023; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]

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