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Privatflugzeugführerschein: BFH ändert Rechtsprechung
Bildungsaufwendungen können als Werbungskosten berücksichtigt werden, soweit sie beruflich veranlasst sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dazu auch Aufwendungen für den Erwerb eines Verkehrsflugzeugführerscheins im Rahmen einer Fachausbildung gehören können. Es handelt sich nach Ansicht der Richter auch dann um vorab entstandene Werbungskosten, wenn eine solche Schulung die Ausbildung für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins einschließt.
Nach bisheriger Rechtsprechung konnten Aufwendungen für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins einschließlich der Musterberechtigung als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn und soweit die Aufwendungen in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Erzielung von steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten Tätigkeit als Verkehrsflugzeugführer standen. Demgegenüber wurden die Kosten für den Erwerb eines Privatflugzeugführerscheins in der Vergangenheit grundsätzlich nicht als Werbungskosten berücksichtigt, da hier regelmäßig die private Lebensführung in nicht unerheblichem Maße betroffen ist.
Davon kann nach neuerer Entscheidung des BFH nicht ausgegangen werden, wenn die Ausbildung zum Privatpiloten Teil der durchgehenden Schulung zum Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins ist. Der entsprechende Schulungsabschnitt ist vielmehr Bestandteil der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer und in diesem Rahmen nach Ansicht des BFH notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins, so dass die gesamten Aufwendungen einheitlich als Werbungskosten zu beurteilen sind.
Hinweis: Seit dem Veranlagungszeitraum 2004 sind Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für das Erststudium nicht abzugsfähige Ausgaben, es sei denn, sie erfolgen im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Die Kosten für die einheitliche Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind nur dann in vollem Umfang abzugsfähig, wenn zuvor eine Ausbildung absolviert und damit eine Erstausbildung abgeschlossen worden ist.
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