Aktuelles
Hier informieren wir unsere Mandanten über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht. Wählen Sie die gewünschte Ausgabe per Mausklick an.
Informationen für alle
Elterngeld: BFH bestätigt Progressionsvorbehalt!
Als Eltern können Sie für alle nach dem 01.01.2007 geborenen Kinder Elterngeld beantragen. Es beträgt in der Regel 67 % des Durchschnittseinkommens in den zwölf Kalendermonaten vor dem Kalendermonat der Geburt des Kindes und ist von der Einkommensteuer befreit. Das Elterngeld unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit den auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendenden Steuersatz.
In einem aktuellen Beschluss bestätigt der Bundesfinanzhof (BFH), dass das Elterngeld nach dem Wortlaut des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes eindeutig und unstreitig dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das Elterngeld bezwecke, die durch die erforderliche Kinderbetreuung entgangenen Einkünfte teilweise auszugleichen. Nach Auffassung des BFH gilt dies auch dann, wenn nur der Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR gewährt wird.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |