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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Geldwerter Vorteil: Lohnzufluss bei späterer Verpflichtung zur Rückübertragung von Aktien?
Zu Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert und somit auch die geldwerten Vorteile, die Sie als Arbeitnehmer als Entlohnung für Ihre Tätigkeit im Dienste Ihres Arbeitgebers erhalten. Auch die verbilligte Überlassung von Aktien führt zu einem geldwerten Vorteil. Dieser fließt Ihnen als Arbeitnehmer bereits in dem Zeitpunkt zu, in dem Sie einen Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erlangen.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs steht es dem Zufluss nicht entgegen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Sperr- bzw. Haltefrist die Aktien für eine bestimmte Zeit nicht veräußern kann. Ein Erwerber ist rechtlich und wirtschaftlich bereits von dem Augenblick an Inhaber der Aktien, in dem diese auf ihn übertragen oder auf seinen Namen im Depot einer Bank hinterlegt werden.
Sie müssen den geldwerten Vorteil in dem Veranlagungszeitraum erfassen, in dem Sie die Verfügungsmacht über die Aktien erlangen. Der geldwerte Vorteil fließt Ihnen auch dann mit Verschaffung der Verfügungsmacht zu, wenn die Aktien unter der auflösenden Bedingung einer Rückzahlungsverpflichtung vom Arbeitgeber überlassen werden und diese Bedingung tatsächlich (nachträglich) eintritt.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |