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Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Private Pkw-Nutzung: Geldwerter Vorteil auch bei Dienstwagen mit Fahrer
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Dienstwagen mit Fahrer überlassen und dürfen Sie diesen Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für andere private Fahrten nutzen, müssen Sie auf den damit verbundenen geldwerten Vorteil Lohnsteuer zahlen, die Ihr Arbeitgeber im Regelfall mit der Lohnsteuer auf Ihren übrigen Arbeitslohn einbehält. Führen Sie für den Dienstwagen kein Fahrtenbuch, wird der geldwerte Vorteil für die Privatfahrten mit 1 % des Listenpreises pro Monat berechnet. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhöht sich dieser Betrag um 0,03 % des Listenpreises pro Monat je Entfernungskilometer. Zusätzlich ist ein geldwerter Vorteil aus der Gestellung des Fahrers zu erfassen. Das Finanzgericht Köln hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass sich an der Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch dann nichts ändert, wenn der Dienstwagen von einem Fahrer geführt wird und Sie während der Fahrt ins Büro bereits arbeiten.
Hinweis: Ergänzend hat das Finanzgericht München in einem anderen Fall entschieden, dass der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zu berücksichtigen ist, wenn Sie den Dienstwagen an weniger als 15 Tagen im Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |